Ambulant Betreutes Wohnen
Das Ambulant Betreute Wohnen ist Teil der Samariteranstalten mit Sitz in Fürstenwalde. Wir begleiten Menschen mit psychischer und/oder geistiger Behinderung in ihrer individuellen Entwicklung, bei der gleichberechtigten sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe sowie hinsichtlich der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse.
Wir sind ein multiprofessionelles Fachkräfteteam, bestehend aus Heilpädagog*innen und Heilerziehungspfleger*innen, mit mehrjähriger fachspezifischer Berufserfahrung. Unsere Leistungen bieten wir aufsuchend in den Räumlichkeiten unserer Klient*innen an, begleitend im Sozialraum sowie im Treffpunkt des Ambulant Betreuten Wohnen.
Sie leben allein oder in Partnerschaft in der eignen Wohnung? Vielleicht steht dieser Schritt auch bald bevor und Sie wünschen sich Unterstützung bei den vielen Fragen und Herausforderungen, die Ihnen dann begegnen?
Wir unterstützen und beraten Sie gern bei Ihren Herausforderungen:
- bei der Gestaltung und Bewältigung Ihres Alltags
- beim Führen ihres Haushalts
- beim Umgang mit Geld/Finanzen
- bei Terminen und Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und weiteren Institutionen
- bei Förderung und Erhalt Ihrer Gesundheit und Terminen mit Ärzt*innen
- bei der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben/Freizeitgestaltung
- beim Aufbau und Erhalt von Freundschaften und sozialen Kontakten
- beim Entwickeln beruflicher Perspektiven / bei der Eingliederung ins Arbeitsleben
- beim Bewältigen von Konflikten und Krisen
- bei Ihrer individuellen Lebensplanung
Welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen möchten, stimmen Sie mit dem Fallmanagement im Sozialamt ab.
Unser Angebot bieten wir in Fürstenwalde und Umgebung an.
Unser Unterstützungsangebot der Eingliederungshilfe für Erwachsene richtet sich an Menschen mit psychischer und/oder geistiger Behinderung mit Assistenzbedarf.
Die Eingliederungshilfe hat zum Ziel, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern (SGB IX §90). Die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe wird mit dem Sozialamt besprochen und festgelegt. Sie ist im Sozialgesetzbuch (SGB) IX §113 i.V.m. §77ff. geregelt.
Besteht der Anspruch auf Unterstützungsbedarf, kann die Finanzierung der Leistungen durch das Sozialamt übernommen werden. Die Kostenübernahme durch das Sozialamt ist abhängig vom individuellen Einkommen. Unsere Leistungen können auch als Selbstzahler*in in Anspruch genommen werden.